TSE Leitfaden

07.09.2020

Leitfaden zum Einrichten der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ab CAO-Kasse Pro Version 1.5.5.23

Allgemeine Hinweise

  • Die Kasse Pro unterstützt derzeit nur die technische Sicherheitseinrichtung der Fa. Swissbit.
  • Die TSE wird als USB-Stick geliefert. Dieser ist in einen freien USB-Port Ihres Rechners zu stecken. Sobald der Rechner die TSE erkannt hat, wird sie in Windows als Laufwerk dargestellt. Man muss sich den vergebenen Laufwerksbuchstaben merken, da dieser für die weitere Einrichtung benötigt wird.
  • Beim Start der Kasse wird – sofern diese noch nicht in der TSE registriert wurde – geprüft, ob eine TSE am Rechner vorhanden ist. Wird die TSE nicht eingerichtet oder Sie arbeiten mit der Kasse ohne TSE, erhalten Sie bei jeder Buchung in der Kasse eine Fehlermeldung. Die Fehlermeldungen werden protokolliert.
  • Das Zertifikat der TSE ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf des Zertifikats benötigen Sie eine neue TSE.
  • Sofern die Kasse noch nicht in der TSE registriert ist, sollte ein Mandantenwechsel nur durch Ab- und erneutes Anmelden erfolgen, da sonst die erste Buchung nicht ordnungsgemäß signiert wird.

TSE Ersteinrichtung

Nach dem Anmelden an der Kasse mit im Rechner eingesteckter TSE wird geprüft, ob die TSE bereits eingerichtet wurde. Ist die TSE noch nicht eingerichtet, muss eine Prüfung durchgeführt werden.

Geben Sie den Laufwerksbuchstaben der TSE ein und klicken auf den Schalter Prüfung durchführen.

Nach erfolgreicher Prüfung muss die Ersteinrichtung durchgeführt werden.
Starten Sie die Ersteinrichtung mit Klick auf den Schalter Ersteinrichtung.


Bei der Ersteinrichtung müssen zwingend die Admin PIN und der Admin PUK eingegeben werden (1), die Sie selbst vergeben können. Es können nur Zahlen verwendet werden. Beachten Sie, dass Admin PIN und Admin PUK NICHT im Programm gespeichert werden! Zusätzlich muss das Exportverzeichnis für die digitale Schnittstelle ausgewählt werden (2). Die registrierte Kassen-Id (3) wird vergeben, sobald die Ersteinrichtung (4) durchgeführt wurde.

Nach erfolgreicher Ersteinrichtung wird eine Protokolldatei erstellt, in der alle Angaben enthalten sind. Diese Textdatei sollte unbedingt gut aufbewahrt werden!

Nach erfolgter Einrichtung ist der Kassenbon unbedingt anzupassen.

Pflichtangaben auf dem Bon

Auf dem Bon müssen bestimmte Angaben zwingend zuätzlich vorhanden sein. Das sind im einzelnen:

  • die Transaktionsnummer
  • der Signaturzähler
  • die Erststartzeit des Bons
  • die Startzeit des Bons
  • die Endzeit des Bons
  • das Zeitformat
  • die Seriennummer der TSE
  • die Signatur des Bons
  • die Seriennummer der Kasse
  • Fehlermeldungen der TSE

Sofern ein Bondrucker genutzt wird, fügen Sie den Platzhalter @TSE@ am Ende von Kassenbon, Stornobon und Zahlbeleg ein. Ist der Bondrucker als Windows-Drucker eingerichtet, sind entsprechende Formulare als Download vorhanden.

Detaillierte Angaben zur TSE und zum Anpassen des Bons sind im Kassenhandbuch beschrieben.

Bitte beachten: Wenn von CAO-Faktura 1.4 auf CAO-Faktura 1.5 umgestiegen wird, muss die Kasse über den CAO -Admin freigegeben werden, damit die Kasse Pro für die CAO-Faktura 1.5 mit gleicher Kassennummer weiter benutz werden kann!